Allgemeinen Geschäftsbedingungen (DE) ArnhemLife

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (DE) ArnhemLife

Inhalt
Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
Artikel 2 – Angaben zum Unternehmen ArnhemLife
Artikel 3 – Anwendbarkeit
Artikel 4 – Das Angebot
Artikel 5 – Zahlung
Artikel 6 – Ausführung des Vertrages
Artikel 7 – Stornierung
Artikel 8 – Haftung
Artikel 9 – Höhere Gewalt
Artikel 10 – Geistiges Eigentum
Artikel 11 – Wahl des Rechts und des Gerichtsstands

Datenschutzerklärung ArnhemLife

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
1. ArnhemLife: definiert in Artikel 2 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
2. Gegenpartei: die (juristische) Person, mit der ArnhemLife einen Vertrag schließt oder zu schließen beabsichtigt;
3. Konsument: eine natürliche Person, die nicht im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt;
4. Parteien: ArnhemLife und die Gegenpartei;
5. Schriftlich: schriftlich, per Post, E-Mail oder auf anderem elektronischen Wege;
6. Dritte(r): (juristische) Personen, die nicht ArnhemLife oder die Gegenpartei sind;

Artikel 2 – Angaben zum Unternehmen ArnhemLife
Firmenname: ArnhemLife
Straßenname und -nummer: Sonsbeeksingel 27-2
Postleitzahl und Ort der Niederlassung: 6814 AB Arnhem
Telefonnummer: 0613368877
E-Mail: info@arnhemlife.nl
IBAN: NL85 RABO 0308 68 0073
Nummer der Handelskammer: 64631338
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL001882964B73

Artikel 3 – Anwendbarkeit
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden zwischen ArnhemLife und der Gegenpartei geschlossenen Vertrag.
2. Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Übersetzung der niederländischen Fassung (‚Algemene Voorwaarden‘) ist. Die niederländische Fassung hat bei der Auslegung der Bestimmungen stets Vorrang. Es gilt niederländisches Recht. Eine Kopie der niederländischen Fassung ist unter www.arnhemlife.nl/algemene-voorwaardenarnhemlife/?lang=nl zu finden und wird auf Anfrage zugesandt.
3. Wenn sich eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrags als nichtig erweist oder für nichtig erklärt wird, berührt dies nicht die Gültigkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags. Die Parteien werden sich beraten, um eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die die unwirksame oder nichtige Bestimmung ersetzt, wobei der Zweck und die Bedeutung der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.
4. Sofern nicht ausdrücklich und Schriftlich anders vereinbart, ist die Anwendbarkeit anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.
5. Abweichungen von oder Ergänzungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie Schriftlich vereinbart wurden.

Artikel 4 – Das Angebot
1. Wenn ein Schriftliches Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder an Bedingungen geknüpft ist, muss dies im Angebot ausdrücklich angegeben werden. Ein mündliches Angebot wird ungültig, wenn es nicht sofort angenommen wird.
2. Die genannten Beträge sind in Euro (€) angegeben und enthalten die Mehrwertsteuer und andere Abgaben, sofern nicht anders angegeben.
3. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet ArnhemLife nicht, einen Teil des angegebenen Betrags für einen entsprechenden Teil des angegebenen Betrags zu leisten.
4. Offensichtliche Irrtümer oder offensichtliche Fehler, z.B. bei den angegebenen Beträgen, sind für ArnhemLife nicht verbindlich.
5. Die Abbildungen der Touren auf der Website von ArnhemLife sind indikativ und werblich. ArnhemLife garantiert nicht, dass die Tour Sie zu allen abgebildeten Orten führt. Für weitere Informationen über die Touren muss die Gegenpartei ArnhemLife kontaktieren.
6. Die Gegenpartei muss sich selbst vergewissern, ob eine Tour für die vorgesehenen Teilnehmer geeignet ist, insbesondere wenn ein vorgesehener Teilnehmer schlechte(re) Beine hat. Zu diesem Zweck kann die Gegenpartei bei ArnhemLife Informationen über die Tour anfordern.

Artikel 5 – Zahlung
1. Nachdem das Angebot angenommen wurde, stellt ArnhemLife der Gegenpartei den vereinbarten Gesamtpreis in Rechnung.
2. Die Zahlungsfrist für die Rechnungen von ArnhemLife beträgt vierzehn (14) Kalendertage. Dies ist eine strenge Frist.
3. Der vereinbarte Gesamtpreis muss spätestens vor der Ausführung des Vertrags durch ArnhemLife vollständig bezahlt sein. ArnhemLife ist berechtigt, den Vertrag auszusetzen oder aufzulösen, wenn der Gesamtpreis nicht vor dem Datum, an dem der Tour stattfinden sollte, bezahlt wurde.

Artikel 6 – Ausführung des Vertrages
1. ArnhemLife ist berechtigt, Dritte mit der Ausführung des Vertrages zu beauftragen. ArnhemLife garantiert niemals, dass eine Führung von einem bestimmten Führer durchgeführt wird, und ist immer berechtigt, die Führung von einem anderen als dem im Voraus mitgeteilten Führer durchführen zu lassen, es
sei denn, die Parteien haben ausdrücklich vereinbart, dass die Gegenpartei die Führung nur antritt, wenn sie von einem bestimmten Führer geführt wird.
2. Die Wirkung von Artikel 7:404 und Artikel 7:407 (2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausgeschlossen.
3. Die Parteien können Änderungen oder Ergänzungen der von ArnhemLife vereinbarten Leistungen vereinbaren. In diesem Fall wird ArnhemLife für diese zusätzlichen Arbeiten ihre üblichen Tarife in Rechnung stellen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
4. Die Gegenpartei ist dafür verantwortlich, dass die Teilnehmer an einer Tour die richtige Kleidung und andere notwendige Dinge dabei haben. Essen und Trinken sind nur inbegriffen, wenn dies im Voraus vereinbart wurde.

Artikel 7 – Stornierung
1. Ein Konsument kann einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag einseitig und ohne Angabe von Gründen bis zum Ablauf einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen nach dem Tag des Vertragsabschlusses auflösen. Dieses Auflösungsrecht erlischt in jedem Fall, nachdem der Vertrag ausgeführt wurde.
2. Wenn die Gegenpartei den Vertrag auflösen möchte (mit Ausnahme der im vorigen Absatz genannten Fälle), stellt ArnhemLife bei der Auflösung die folgenden Beträge in Rechnung:
a. Bis zu vierzehn Tage oder früher vor dem Datum der Tour: 15% des Gesamtbetrags;
b. Bis zu 48 Stunden vor Beginn der Tour: 50% des Gesamtbetrags;
c. Bis weniger als 48 Stunden vor Beginn der Tour: 100% des Gesamtbetrages.
3. Auch wenn die Gegenpartei nicht zu Beginn der Tour erscheint, ohne die Tour abgesagt zu haben, bleiben 100% des Gesamtbetrags fällig.
4. Auch wenn weniger Teilnehmer als vereinbart anwesend sind (sein können), bleibt der vereinbarte Preis bestehen und schuldet ArnhemLife keine (teilweise) Rückzahlung.
5. Witterungsbedingungen sind für die Gegenpartei kein triftiger Grund, eine Tour kostenlos zu stornieren. ArnhemLife ist berechtigt, die Tour selbst zu stornieren, wenn die Witterungsbedingungen sie nach eigenem Ermessen dazu zwingen. In diesem Fall wird der Gesamtbetrag in voller Höhe zurückerstattet.

Artikel 8 – Haftung
1. Die Gesamthaftung von ArnhemLife beschränkt sich auf den Ersatz von Schäden bis zur Höhe des für diesen Vertrag vereinbarten Rechnungsbetrags (ohne Mehrwertsteuer). Die Haftung ist nicht auf Schäden beschränkt, die auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von ArnhemLife zurückzuführen sind.
2. Der gesamte Schadensersatz übersteigt in keinem Fall den Betrag, der von der Haftpflichtversicherung von ArnhemLife ausgezahlt wird.
3. Die Gegenpartei ist selbst verantwortlich und haftbar für das Verhalten und die Handlungen ihrer Teilnehmer an der Tour. ArnhemLife übernimmt in dieser Hinsicht keine Haftung. Die Gegenpartei stellt ArnhemLife von Ansprüchen Dritter frei, die infolge des Verhaltens oder der Handlungen von Teilnehmern der Gegenpartei Schaden erlitten haben.
4. ArnhemLife haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden an Personen oder Sachen von Teilnehmern oder Dritten, außer bei Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens ArnhemLife.
5. Voraussetzung für jeden Anspruch auf Schadenersatz ist immer, dass die Gegenpartei ArnhemLife den Schaden so schnell wie möglich nach seinem Auftreten Schriftlich meldet. Ein Schadenersatzanspruch gegen ArnhemLife
verjährt bereits nach Ablauf von zwölf Monaten nach Entstehen des Anspruchs.
6. ArnhemLife haftet nicht für Schäden, die durch Hilfspersonen im Sinne von Artikel 6:76 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches verursacht werden.
7. ArnhemLife haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die dadurch entstanden sind, dass ArnhemLife sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben der Gegenpartei verlassen hat.
8. Die Haftung von ArnhemLife für Schäden welcher Art auch immer ist ausgeschlossen, wenn die Gegenpartei kein Konsument ist.

Artikel 9 – Höhere Gewalt
1. Ergänzend zu und in Erfüllung der Bestimmungen in Artikel 6:75 des niederländisches Bürgerlichen Gesetzbuch kann ArnhemLife die Nichterfüllung einer Verpflichtung gegenüber der Gegenpartei nicht angelastet werden, wenn es sich um die Nichterfüllung von Lieferanten oder anderen Dritten, technische Störungen, den Ausfall von Fahrzeugen mit denen die Gegenpartei transportiert werden soll, die (krankheitsbedingte) Abwesenheit und/oder Behinderung von Reiseleitern und die Folgen von Pandemien/Epidemien handelt, einschließlich,
aber nicht beschränkt auf die durch SARS-CoV-2 („das Coronavirus“) verursachte Pandemie.
2. Wenn eine Situation im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels eintritt, aufgrund derer ArnhemLife seine Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei nicht erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt. Wenn die im vorigen Satz genannte Situation 30 (dreißig) Kalendertage angedauert hat, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise Schriftlich aufzulösen. In diesem Fall ist ArnhemLife nicht verpflichtet, irgendeinen Schaden zu ersetzen, auch wenn ArnhemLife durch die Situation der höheren Gewalt einen Vorteil genießt.

Artikel 10 – Geistiges Eigentum
1. Die Gegenpartei hat ArnhemLife die Erlaubnis erteilt, Bildmaterial von den Touren anzufertigen und dieses für Werbezwecke zu verwenden. Wenn die Gegenpartei oder bestimmte Teilnehmer nicht möchten, dass die Tourteilnehmer auf diesem Bildmaterial erscheinen, müssen sie ArnhemLife dies ausdrücklich mitteilen.
2. ArnhemLife ist berechtigt, den Namen und das Logo der Gegenpartei als Referenz oder Werbung zu verwenden. Die Gegenpartei stellt ArnhemLife von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte frei.
3. Wenn ArnhemLife das Urheberrecht an einem von der Gegenpartei in Auftrag gegebenen Porträt besitzt, erteilt die Gegenpartei ArnhemLife die Erlaubnis, das Werk zu veröffentlichen. Eine solche Veröffentlichung stellt daher keine Verletzung des Porträtrechts der Gegenpartei dar.

Artikel 11 – Wahl des Rechts und des Gerichtsstands
1. Auf Verträge zwischen ArnhemLife und der Gegenpartei, auf die sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung.
2. Falls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag widersprüchliche Bedingungen enthalten, gelten die im Vertrag enthaltenen Bedingungen.
3. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der Gegenpartei und ArnhemLife werden von dem zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Gelderland, Standort Arnheim, entschieden.

Zuletzt aktualisiert am 14. August 2024

Datenschutzerklärung ArnhemLife
Wenn ArnhemLife im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die nachstehenden Bestimmungen und Bedingungen. Diese Datenschutzerklärung gilt für Besucher der ArnhemLife-Websites, Kunden von ArnhemLife und deren Angehörige, Besucher von ArnhemLife-Veranstaltungen und alle Personen, deren personenbezogene Daten ArnhemLife verarbeitet, mit Ausnahme der von ArnhemLife beschäftigten Personen. Die in dieser Erklärung verwendeten Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen durch die Allgemeine Datenschutzverordnung (im Folgenden AVG) oder durch die Rechtsprechung zugewiesen wird. ArnhemLife behält sich das Recht vor, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Anpassungen werden direkt in diesem Dokument vorgenommen. Die aktuelle Datenschutzerklärung wurde am 29. Juni 2018 aktualisiert.

Verarbeitung personenbezogener Daten
ArnhemLife ist der für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche, die über die Websites www.arnhemlife.nl, per E-Mail, SMS und Telefon erhalten oder erzeugt werden. Bei den von ArnhemLife verarbeiteten personenbezogenen Daten handelt es sich um (a) personenbezogene Daten, die Sie uns direkt oder indirekt über die oben genannten Websites, per E-Mail, SMS, Telefon oder auf andere Weise zur Verfügung gestellt haben, (b) personenbezogene Daten, die durch den Erhalt von uns gesendeter elektronischer Nachrichten oder durch Ihre Nutzung der Websites oder ähnlicher Anwendungen erzeugt wurden, (c) personenbezogene Daten, die Sie uns im Rahmen der Erfüllung des Vertrags zur Verfügung gestellt haben. Beispiele für personenbezogene Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, sind: Vorname, Nachname, Adresse, Postleitzahl, Ort, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Beispiele für generierte personenbezogene Daten sind: IP-Adresse, Surfverhalten und andere Daten über die Nutzung der Websites. Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten ArnhemLife verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der Erfüllung des Vertrages sowie zu den Zwecken, die damit zusammenhängen oder mit der Zustimmung der betroffenen Person festgelegt wurden. Als Auftraggeber verpflichten Sie sich, in dem vom AVG geforderten Umfang ein Datenverarbeitungsregister zu führen. Sie stellen ArnhemLife von allen Ansprüchen und Forderungen frei, die sich auf die Nichterfüllung oder die nicht ordnungsgemäße Erfüllung dieser Registerpflicht beziehen. Mit dem Ausfüllen des Kontaktformulars geben Sie uns die Erlaubnis, Sie zu kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren oder Ihnen gezielte Informationen zu senden. ArnhemLife hat ein Interesse daran, diese Daten aufzubewahren, um Sie zu erreichen, und bewahrt die personenbezogenen Daten so lange auf, wie es für die oben genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften notwendig ist. Sie haben die Möglichkeit, sich über das Kontaktformular, die Anmeldeformulare auf den Websites, per EMail, Telefon oder über andere Kommunikationsmittel für unseren Newsletter anzumelden. Die Abbestellung des Newsletters kann über den Link am Ende des Newsletters oder per EMail erfolgen. Aufteilung der Verantwortung

ArnhemLife ist nicht verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der Verarbeitung für Zwecke, die Sie ArnhemLife nicht mitgeteilt haben, und der Verarbeitung durch Dritte. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Nutzung und die Beauftragung der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht rechtswidrig ist und keine (Datenschutz-)Rechte von Dritten verletzt. Wenn Firmenkunden diese vorgenannte Garantie nicht einhalten, stellen sie ArnhemLife von allen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch für diejenigen, die personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, wie z.B. Mitarbeiter oder von ihnen beauftragte Dritte.

Änderungen/Übermittlung von personenbezogenen Daten
ArnhemLife arbeitet mit bestimmten Unternehmen zusammen. Diese Partner können Ihre persönlichen Daten erhalten, sie werden sie nur für die Durchführung der Veranstaltung und für die Bereitstellung von maßgeschneiderten Informationen verwenden. Als Kunde erteilen Sie ArnhemLife die Erlaubnis, personenbezogene Daten in Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes zu verarbeiten, vorbehaltlich der geltenden Gesetze und Vorschriften. Wenn Partner außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig sind, werden wir Sie immer um Ihre Zustimmung bitten, bevor sie Ihre persönlichen Daten erhalten. ArnhemLife wird sich direkt an die betroffene Person wenden, die personenbezogene Daten von ArnhemLife erhält, wenn ArnhemLife gesetzlich dazu verpflichtet ist oder der Auftragnehmer aufgrund des AVG eine eigenständige Verantwortung in dieser Hinsicht hat. ArnhemLife ist berechtigt, Ihnen die Kosten für die Beantwortung von Anfragen der betroffenen Personen in Rechnung zu stellen.

Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern
Sie als Auftraggeber erteilen ArnhemLife hiermit die Erlaubnis, im Rahmen des Vertrages und der damit verbundenen Verarbeitung personenbezogener Daten Unterauftragsverarbeiter zu beauftragen. ArnhemLife wird Ihnen auf Anfrage mitteilen, welchen Unterauftragsverarbeiter sie beauftragt hat. Wenn ArnhemLife einen neuen Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt, wird ArnhemLife Sie innerhalb von zwei Wochen darüber informieren. Einsichtnahme in personenbezogene Daten Jede Person hat das Recht auf Zugang, Berichtigung, Ergänzung, Löschung und Sperrung ihrer personenbezogenen Daten. Wenn eine betroffene Person eines dieser Rechte ausüben möchte oder wenn die betroffene Person Fragen zu dieser Datenschutzerklärung hat, kann sie ArnhemLife telefonisch unter +31613368877 und per E-Mail unter info@arnhemlife.nl erreichen. Wenn Sie eine Beschwerde darüber haben, wie ArnhemLife Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, können Sie sich an ArnhemLife wenden, indem Sie eine E-Mail an info@arnhemlife.nl schicken oder +31613368877 anrufen. Sollte dies nicht zu einer Lösung führen, können Sie sich jederzeit an die Datenschutzbehörde wenden (https://www.autoriteitpersoonsgegevens.nl/).